Energieausweis
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Ab 2008 können Mieter und Käufer von Wohnraum einen Energieausweis für die entsprechende Immobilie verlangen. Den Ausweis gibt es in zwei Varianten:
- Bedarfsausweis: Gibt Auskunft über die Gebäudehülle und den dadurch bedingten CO2-Ausstoß sowie Maßnahmen zur Verbesserung
- Verbrauchsausweis: Gibt lediglich die Verbrauchswerte der aktuellen Bewohner wieder und ist damit wenig aussagekräftig.
